Für den Geschäftsverkehr zwischen unserer Firma und dem Kunden gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Besondere Bedingungen des Kunden, die mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten nur, wenn wir uns schriftlich damit einverstanden erklärt haben.
Die Preise verstehen sich in Schweizerfranken, exkl. MWST. Unsere Preislisten können jederzeit ohne vorherige Anzeige geändert werden. Zur Anwendung kommen die zur Zeit der Ablieferung gültigen Preise.
Die Verpackung ist im Preis nicht inbegriffen. Sämtliche Verpackungen werden zu unseren Selbstkosten berechnet.
Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Risiko und Gefahr des Empfängers, auch dann, wenn die Beförderungskosten zu unseren Lasten gehen. Waren und Apparate per Post oder SBB Cargo-Domizil werden zu unseren Selbstkosten berechnet. Verteilanlagen werden mit dem wöchentlichen Transportdienst franko Domizil zugestellt. Lieferungen die aus irgendwelchen Gründen nicht mit unserem Transportdienst zugestellt werden können, werden zu unseren Selbstkosten berechnet.
Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen rein netto ohne Abzug. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen, zu dem bei den Banken üblichen Zinsfusse, zu verrechnen.
Die Zahlung verfallener Beträge darf aus keinem Grund verweigert werden. Hält der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, oder wird er zahlungsunfähig, werden sämtliche Guthaben ohne Rücksicht auf vereinbarte Termine als verfallen betrachtet und sofort eingefordert.
Die Liefertermine einzuhalten ist unser erstes Bestreben. Die bestätigten Termine sind Richttermine ab Werk. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annullierung des Auftrages. Betriebsstörungen, Materialmängel, Arbeitsausfälle sowie Störungen höherer Gewalt entbinden von Termineinhaltungen. Irgendwelche Forderungen bei verspäteter Lieferung können nicht gestellt werden und werden als solche nicht anerkannt.
Auf Abruf bestellte Waren müssen innert der festgesetzten Frist abgenommen werden. Die Annullierung oder Sistierung von Aufträgen durch den Besteller ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich. Bei Bestellungswiederruf von Spezialausführungen müssen auf alle Fälle die bereits aufgelaufenen Kosten bezahlt werden. Alle Abbildungen und Massangaben sind stets unverbindlich. Unsere Montage- und Installationsanweisungen sind unbedingt einzuhalten.
Reklamationen werden nur dann anerkannt, wenn uns solche innert 8 Tagen nach Empfang der Ware unter Einsendung des Lieferscheines unterbreitet werden. Gutschriften von zurückgesandten Waren können nur dann erfolgen, wenn wir vorher unser Einverständnis zur Rücksendung gegeben haben. Angefertigte Verteilungen können nicht zurückgenommen werden.
Wir leisten für die von uns gelieferten Artikel in der Weise Garantie, dass wir während 24 Monaten nach deren Einbau oder Lieferung alle jene Teile, die nicht einer natürlichen Abnützung unterliegen, und die wegen nachweisbarer, fehlerhafter Konstruktion, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar geworden sind, so rasch wie möglich und nach unserer Wahl ausbessern oder ersetzen. Die ersetzten Teile werden unser Eigentum.
Wir lehnen ausdrücklich jede Haftung ab, für die dem Besteller entstandenen direkten oder indirekten Schäden, sowie für Beschädigungen oder Unbrauchbarwerden einzelner Teile infolge natürlichen Verschleisses, mangelhafter Bedienung oder höherer Gewalt; ferner für Betriebsungenügen solcher Apparate, wenn uns besondere Betriebsbedingungen nicht bekanntgegeben oder ohne unsere Schuld ungenügend bemessen wurden.
Irgendeine, über den Ersatz des fehlerhaften Materials hinausgehende Garantie oder Haftpflicht besteht nicht und wird wegbedungen. Wenn in besonderen Fällen die Korrektur nicht in unserer Werkstatt ausgeführt werden kann, beschränkt sich die Garantie auf die kostenlose Abgabe des Ersatzmaterials; keinesfalls anerkannt werden irgendwelche Spesen oder Kosten, die ausserhalb unseres Betriebes verursacht werden.
Unsere Garantiepflicht erlischt, wenn der Besteller ohne unser Wissen oder ohne unsere Ermächtigung am Garantieobjekt Abänderungen von sich aus vornehmen lässt. Für an uns gelieferte und ausdrücklich als fremde Fabrikate bezeichnete Apparate übernehmen wir die Garantiepflicht nur insoweit, als wir uns durch den zuständigen Fabrikanten decken können. Für Mängel, die den vom Besteller gelieferten Materialien oder den von ihm vorgeschriebenen Konstruktion anhaften, stehen wir nicht ein. Die Garantieverpflichtung gilt nur unserem direkten Auftraggeber gegenüber.
Der Erfüllungsort ist in allen Fällen das Domizil des Verkäufers.